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Veröffentlicht am 14. März 2025

Verzicht auf AHV Freibetrag bei Weiterbeschäftigung nach Rentenalter

Das Referenzalter der Frauen stieg per 1.1.2025 um drei Monate. Das heisst, dass Frauen, welche im Januar 2025
64 Jahre alt geworden sind, per 1. April 2025 pensioniert werden. 

Generell kann bei einer Weiterbeschäftigung über das Rentenalter hinaus freiwillig auf den Freibetrag verzichtet werden, um auf dem gesamten Einkommen Beiträge zu entrichten. Dadurch kann unter Umständen der Rentenanspruch erhöht werden: Entweder durch das Füllen von Beitrags- und Versicherungslücken oder durch die Erhöhung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens. 

Ein Verzicht auf den Freibetrag muss vor dem ersten Lohnlauf nach Erreichen des Referenzalters oder dann jeweils vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr hinterlegt werden. 
Erfassen Sie diese Personen als AHV-pflichtig mit Aktivierung des entsprechenden Feldes "Verzicht auf Freibetrag". Standardmässig wird die Person nach Erreichen des Referenzalters auf Rentner mit Freibetrag gesetzt. 

 

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