Swissdec | Telearbeit Frankreich verschoben auf 2026
Veröffentlicht am 27. Dezember 2024
Die Ratifizierung vom Zusatzabkommen wird in Frankreich im Jahr 2024 nicht mehr erfolgen. In Folge dessen haben sich Frankreich und die Schweiz in einer zusätzlichen Verständigungsvereinbarung geeinigt, die Übergangsregelung gemäss der bestehenden Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Die Übergangsregelung der bestehenden Verständigungsvereinbarung wäre ansonsten am 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Generell:
Da das Zusatzabkommen noch nicht in Kraft gesetzt wurde, gilt für das Jahr 2025 nach wie vor die Übergangsregelung gemäss Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022. Damit besteht für das Jahr 2025 keine gesetzliche Grundlage um die spezifizierten Daten gemäss dem Zusatzabkommen zu erheben oder zu deklarieren. Falls für das Jahr 2025 Daten gemäss Addendum ELM 5.3 an die zuständigen kantonalen Steuerverwaltungen übermittelt werden, blockiert Swissdec die Übermittlung auf Ebene vom Distributor. Der automatische Informationsaustausch betreffend Lohndaten wird sich nicht auf die Daten des Jahres 2025, sondern frühestens auf die Daten des Jahres 2026 beziehen, vorausgesetzt das Zusatzabkommen tritt vor Ende 2025 in Kraft. In diesem Fall wird der erste Informationsaustausch im Jahr 2027 erfolgen.
Was bedeutet dies für Schweizer Unternehmen?
Für das Jahr 2025 entfällt die Pflicht die im Addendum ELM 5.3 beschriebenen Zusatzangaben zu erheben, zu verarbeiten oder an die zuständigen kantonalen Steuerverwaltungen zu deklarieren.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen News von Seiten Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV): efd.admin.ch/de/nsb?id=103623