Quellensteuer Kanton FR | Lohnausweis wird nicht mehr verlangt
Veröffentlicht am 30. Januar 2017
Im SwissSalary gibt es im Bereich Quellensteuer einen speziellen "Lohnausweis" für den Kanton FR. Dieser zusätzliche Lohnausweis musste jeweils zusammen mit der Papier-Quellensteuer-Abrechnung im Quellensteueramt eingereicht werden.
Gemäss Auskunft der Kantonalen Steuerverwaltung KSTV vom 25.01.2017 ist dieses Dokument obsolet, sofern die QST-Meldung via ELM übermittelt wird. Mit der ELM-Übermittlung ist zudem auch die An-/Abmeldung, die Mutationen sowie die monatliche und/oder jährliche Meldung auf Papier nicht mehr notwendig.
Wieder ein wichtiger Vorteil für die QST-ELM-Übermittlung!
Gemäss Auskunft der Kantonalen Steuerverwaltung KSTV vom 25.01.2017 ist dieses Dokument obsolet, sofern die QST-Meldung via ELM übermittelt wird. Mit der ELM-Übermittlung ist zudem auch die An-/Abmeldung, die Mutationen sowie die monatliche und/oder jährliche Meldung auf Papier nicht mehr notwendig.
Wieder ein wichtiger Vorteil für die QST-ELM-Übermittlung!